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Rechnungsprüfung automatisieren: sachlich & rechnerisch

Jede Eingangsrechnung wird geprüft – sachlich und rechnerisch. Wir schauen uns an, was hinter diesen beiden Prüfungen steckt, wie der Abgleich mit Bestellung und Wareneingang funktioniert und welche Fälle am Ende doch ein Mensch entscheidet.

MB

Kurz gesagt

Die Rechnungsprüfung hat zwei Seiten: die rechnerische Prüfung (stimmen die Zahlen in sich?) und die sachliche Prüfung (ist die Rechnung inhaltlich berechtigt?). Automatisieren lassen sich der Abgleich mit Bestellung und Wareneingang (Zwei- und Drei-Wege-Abgleich), die Dublettenprüfung und viele Plausibilitätschecks. Was außerhalb der Toleranz liegt oder unklar ist, eskaliert zur manuellen Prüfung.

Zwei Fragen bei jeder Rechnung

Wer Eingangsrechnungen bearbeitet, beantwortet im Grunde immer zwei Fragen: Stimmen die Zahlen? Und ist die Rechnung berechtigt? Die erste Frage ist die rechnerische Prüfung, die zweite die sachliche Prüfung. Beide gehören zusammen, aber sie prüfen Unterschiedliches – und sie lassen sich unterschiedlich gut automatisieren.

Rechnerische Prüfung

Stimmt die Mathematik? Ergeben Einzelpositionen, Steuer und Gesamtbetrag zusammen ein korrektes Bild? Das ist reine Rechenarbeit – ideal für Automatisierung.

Sachliche Prüfung

Ist die Rechnung berechtigt? Wurde die Leistung bestellt und erbracht, passen Mengen und Preise? Hier hilft der Abgleich mit Bestellung und Wareneingang – und am Ende oft ein fachliches Urteil.

Die rechnerische Prüfung – reine Rechenarbeit

Die rechnerische Prüfung ist die unkomplizierte Seite. Sie kontrolliert, ob die Zahlen auf dem Beleg in sich stimmig sind: Summieren sich die Einzelpositionen zum Nettobetrag? Ergibt der Steuersatz den ausgewiesenen Steuerbetrag? Passen Netto, Steuer und Brutto zusammen? Stimmen etwaige Rabatte oder Skonti rechnerisch?

Das sind Schritte, die ein System schnell und zuverlässig erledigt – ohne Tippfehler, ohne Flüchtigkeit am Ende eines langen Tages. Damit gehört die rechnerische Prüfung zu den einfachsten und sichersten Stellen, an denen Automatisierung ansetzt.

Die sachliche Prüfung – der Abgleich mit der Bestellung

Die sachliche Prüfung fragt, ob die Rechnung inhaltlich berechtigt ist. Der wichtigste Baustein dabei ist der Abgleich mit der Bestellung – und je nach Prozess auch mit dem Wareneingang. Dafür haben sich zwei Begriffe etabliert.

Zwei-Wege-Abgleich: Rechnung ↔ Bestellung

Die Rechnung wird mit der Bestellung verglichen. Passen Artikel, Mengen und Preise zu dem, was bestellt wurde? Stimmt der berechnete Preis mit dem vereinbarten überein?

Drei-Wege-Abgleich: Rechnung ↔ Bestellung ↔ Wareneingang

Zusätzlich kommt der Wareneingang ins Spiel: Wurde die berechnete Menge auch tatsächlich geliefert? Erst wenn alle drei Belege zusammenpassen, ist die Rechnung sachlich bestätigt.

Der Drei-Wege-Abgleich ist die strengere Variante, weil er die Lieferung als eigenständigen Nachweis einbezieht. Für physische Waren ist er gut geeignet; bei Dienstleistungen, für die es keinen klassischen Wareneingang gibt, tritt häufig eine andere Bestätigung an seine Stelle – etwa eine Leistungsfreigabe durch die bestellende Abteilung.

In der Praxis läuft der Abgleich automatisch: Das System sucht zur Rechnung die passende Bestellung und – falls vorhanden – den Wareneingang und vergleicht Position für Position. Stimmt alles innerhalb der erlaubten Toleranz, ist die Rechnung sachlich geprüft, ohne dass jemand eingreifen muss.

Toleranzen: Kleine Abweichungen sind Alltag – ein paar Cent Rundungsdifferenz, eine geringfügig abweichende Menge. Deshalb arbeiten automatische Abgleiche mit Toleranzgrenzen, die das Team selbst festlegt. Innerhalb der Toleranz läuft der Beleg durch, außerhalb wird er zur Prüfung vorgelegt.

Dublettenprüfung – dieselbe Rechnung zweimal

Eine doppelt erfasste Rechnung kann zu einer doppelten Zahlung führen – ein klassischer und ärgerlicher Fehler. Dubletten entstehen leicht: Eine Rechnung kommt per Post und zusätzlich als PDF per E-Mail, oder ein Beleg wird versehentlich zweimal hochgeladen.

Die automatische Dublettenprüfung vergleicht jede neue Rechnung mit den bereits erfassten Belegen. Geprüft werden typischerweise Kombinationen aus Lieferant, Rechnungsnummer, Betrag und Datum. Findet das System eine mögliche Übereinstimmung, verarbeitet es den Beleg nicht stillschweigend weiter, sondern legt ihn zur Kontrolle vor.

Plausibilitätsprüfung – ergibt das ein stimmiges Bild?

Neben den harten Abgleichen gibt es weichere Signale, die auf einen genaueren Blick hindeuten. Die Plausibilitätsprüfung schaut, ob eine Rechnung insgesamt ins Bild passt.

Umsatzsteuer und Steuersätze

Ist der ausgewiesene Steuersatz für diesen Lieferanten und diese Leistung plausibel? Passt er zur sonst üblichen Behandlung ähnlicher Belege?

Beträge und Größenordnung

Weicht der Betrag stark von dem ab, was dieser Lieferant sonst berechnet? Ungewöhnlich hohe oder runde Beträge können ein Signal sein, das einen zweiten Blick wert ist.

Lieferant und Bankverbindung

Stimmt die Bankverbindung mit dem hinterlegten Stammsatz überein? Eine kurzfristig geänderte Kontoverbindung ist ein typischer Anlass für eine Rückfrage.

Plausibilitätschecks sind selten ein hartes Ja oder Nein. Sie liefern Hinweise – und genau dort, in der Bewertung dieser Hinweise, kommt häufig wieder ein Mensch ins Spiel.

Was zur manuellen Prüfung eskaliert

Automatisierung heißt nicht, dass jede Rechnung blind durchläuft. Im Gegenteil: Ein guter Prüfprozess macht Abweichungen sichtbar und legt sie gezielt einem Menschen vor. Eskaliert wird typischerweise in diesen Fällen.

1

Keine passende Bestellung

Lässt sich zur Rechnung keine Bestellung finden, kann der Abgleich nicht automatisch erfolgen – jemand muss klären, was dahintersteckt.

2

Abweichung außerhalb der Toleranz

Stimmen Menge oder Preis nicht mit Bestellung oder Wareneingang überein und liegt die Differenz über der Toleranz, wird der Beleg vorgelegt.

3

Auffällige Plausibilität

Ein ungewohnter Steuersatz, ein untypischer Betrag oder eine geänderte Bankverbindung sind Signale, die ein Mensch bewertet.

4

Fachliche Beurteilung

Ob eine Leistung inhaltlich korrekt und in der berechneten Qualität erbracht wurde, entscheidet die zuständige Fachabteilung.

So entsteht eine sinnvolle Arbeitsteilung: Die Automatisierung erledigt das wiederkehrende Prüfgeschäft – rechnen, abgleichen, Dubletten erkennen – und die Menschen kümmern sich um die Fälle, die eine Entscheidung oder eine Rückfrage brauchen.

Kurz gesagt

Die Rechnungsprüfung besteht aus einer rechnerischen und einer sachlichen Seite. Die rechnerische Prüfung – stimmen die Zahlen in sich? – lässt sich nahezu vollständig automatisieren. Die sachliche Prüfung stützt sich auf den Zwei- und Drei-Wege-Abgleich mit Bestellung und Wareneingang, ergänzt um Dubletten- und Plausibilitätsprüfung.

Was eindeutig ist, läuft automatisch durch; was von der Regel oder der Toleranz abweicht, eskaliert gezielt zur manuellen Prüfung. Die Kontrolle wird dadurch nicht weniger, sie konzentriert sich nur auf die Belege, bei denen sie wirklich gebraucht wird.

Bei Orcha: Der Kreditoren-Agent übernimmt die rechnerische Prüfung, den Zwei- und Drei-Wege-Abgleich sowie die Dubletten- und Plausibilitätsprüfung – und legt Abweichungen über strukturierte Freigaben der richtigen Person vor.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen sachlicher und rechnerischer Rechnungsprüfung?

Die rechnerische Prüfung kontrolliert, ob die Zahlen auf der Rechnung in sich stimmen: ob Einzelpositionen, Steuer und Gesamtbetrag korrekt zusammenrechnen. Die sachliche Prüfung kontrolliert, ob die Rechnung inhaltlich berechtigt ist: ob die berechnete Leistung bestellt und tatsächlich erbracht wurde und ob Mengen und Preise mit der Vereinbarung übereinstimmen. Rechnerisch geht es um die Mathematik, sachlich um die Berechtigung.

Was ist ein Zwei-Wege- und ein Drei-Wege-Abgleich?

Beim Zwei-Wege-Abgleich wird die Rechnung mit der Bestellung verglichen – passen Artikel, Mengen und Preise zu dem, was bestellt wurde? Beim Drei-Wege-Abgleich kommt der Wareneingang als dritter Beleg hinzu: Es wird zusätzlich geprüft, ob die berechnete Menge auch tatsächlich geliefert wurde. Der Drei-Wege-Abgleich ist strenger, weil er die Lieferung als eigenständigen Nachweis einbezieht.

Wie funktioniert die automatische Dublettenprüfung?

Eine Dublettenprüfung vergleicht eine neue Rechnung mit bereits erfassten Belegen, um Doppelerfassungen zu erkennen – etwa wenn dieselbe Rechnung per Post und per E-Mail eingeht oder versehentlich zweimal hochgeladen wird. Geprüft werden typischerweise Kombinationen aus Lieferant, Rechnungsnummer, Betrag und Datum. Findet das System eine mögliche Dublette, wird der Beleg nicht automatisch verarbeitet, sondern zur Kontrolle vorgelegt.

Welche Prüfungen bleiben manuell?

Zur manuellen Prüfung eskalieren die Fälle, in denen die Automatisierung keine eindeutige Entscheidung treffen kann: Rechnungen ohne passende Bestellung, Abweichungen bei Mengen oder Preisen außerhalb der erlaubten Toleranz, unklare oder neue Lieferanten, auffällige Plausibilitätssignale und die fachliche Beurteilung, ob eine Leistung inhaltlich korrekt erbracht wurde. Die Routinefälle laufen automatisch durch, die Ausnahmen entscheidet ein Mensch.

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